A-Z Pflegeberatung

Mit Sachverstand zu
Ihrem gerechten Pflegegrad

A-Z Pflegeberatung

Widerspruch Pflegegrad

A-Z Pflegeberatung

Pflegeberatung nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

A-Z Pflegeberatung –
unabhängig beraten, kompetent begleitet

Wir bieten Ihnen professionelle Pflegeberatung und Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung Ihres Pflegegrades.

Willkommen bei „A-Z Pflegeberatung“ – Ihrem zuverlässigen Partner für Pflegeberatung mit über 20 Jahren Erfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen

Als „A-Z Pflegeberatung“ unterstützen wir Sie professionell und unabhängig von Ihrer Pflegekasse bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades. Sollte ein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig vergeben worden sein, begleiten wir Sie auch gerne in einem Widerspruchsverfahren, sofern die Erfolgschancen ausreichend hoch sind.

Als anerkannte Beratungsstelle in Bayern beraten wir Sie zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und führen Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch.

Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich zu beraten und Sie durch den „Dschungel” der Leistungen der Pflegeversicherung zu führen. Da wir wissen, wie schwer es ist, einen Pflegegrad bewilligt zu bekommen, helfen wir Ihnen von der Antragstellung bis zur Auswertung des Bescheids.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unseren ganzheitlichen Ansatz.

Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an.

1. Kontaktaufnahme

Erläutern Sie uns Ihr Anliegen kurz in einem Telefonat oder per E-Mail. Anschließend vereinbaren wir zeitnah und unkompliziert ein Beratungsgespräch.

2. Angebot anfordern

Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch Inhalte, Konditionen & Daten geklärt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.

3. Leistungsbeginn

Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, beginnen wir direkt mit unserer Unterstützung.

Ihr Team von „A-Z Pflegeberatung“

Norman Langer

Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegesachverständiger, Pflegeberater, Geschäftsführer

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Pflege- und Gesundheitswesen: Ich unterstütze ich Sie zuverlässig bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleite Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Einstufung. Als ehemaliger Pflegegutachter beim MD Bayern kenne ich die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad genau. Dank meines Fachwissens haben Sie die besten Erfolgschancen. Ich berate Sie außerdem unabhängig und persönlich zu allen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.


Sebastian Langer

Office Manager, Geschäftsführer

Als Office Manager bin ich Ihr erster Ansprechpartner und sorge dafür, dass der Büroalltag bei uns reibungslos läuft. Ich nehme Ihre Anrufe entgegen und stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Zudem leite ich die Organisation und Koordination sämtlicher administrativer und organisatorischer Abläufe.


Sandra Oberlander

Krankenschwester, Pflegeberaterin

Seit September 2023 bin ich Teil des Teams und berate mit großer Leidenschaft pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI. Durch eigene Erfahrung kenne ich die Herausforderungen der Pflege sehr gut und weiß, wie wichtig verständnisvolle und kompetente Beratung ist. Ich bin gerne mit Herz und Fachwissen für Sie da.


Ihr Team von Betreuung Rundum

Norman Langer

Geschäftsführer, Pflegeberatung, Pflegebegleitung

Als gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie unabhängiger Pflegesachverständiger bin ich seit mehr als 20 Jahren im Pflege- und Gesundheitswesen aktiv und Experte im Bereich Pflegebegutachtung. Ich berate Sie unabhängig und individuell zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstütze Sie beim Beantragen und Durchsetzen eines Pflegegrades.

Sebastian Langer

Geschäftsführer, Alltagsbegleitung, Haushaltsnahe Dienstleistung

Seit unserer Firmengründung im September 2023 bin ich für den Bereich der Alltagsunterstützung zuständig. Mit Leidenschaft unterstütze ich Sie oder entlaste Ihre Angehörigen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben; sei es Einkaufen, Begleitung bei Behördengängen oder die Unterstützung im Haushalt.

Sandra Oberlander

Pflegeberatung, Alltagsbegleitung

Ich bin gelernte Krankenschwester und unterstütze seit September 2023 das Team im Bereich der Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.

Professionelle Begleitung auf Ihrem 

Weg zum Pflegegrad

Als Experten für Pflegebegutachtungen begleiten wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrem gerechten Pflegegrad – von der Antragstellung über die optimale Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis hin zur sorgfältigen Prüfung des Bescheids der Pflegeversicherung.

Unabhängige & individuelle

Pflegeberatung

Wir beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral und individuell zu sämtlichen Fragen der häuslichen Pflege. Dazu zählen beispielsweise die Beantragung eines Pflegegrades, die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung und vieles mehr. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und bestmöglich zu unterstützen.

Ihre Experten für erfolgreiche

Widersprüche

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr Pflegeantrag abgelehnt wurde. Bevor wir Sie in einem Widerspruchsverfahren professionell begleiten, prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten und nehmen das zugrunde liegende Pflegegutachten sorgfältig unter die Lupe – damit Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung haben.

Wir helfen Ihnen beim Durchsetzen Ihres gerechten Pflegegrades und beraten Sie neutral und unabhängig zu sämtlichen Themen im Bereich der häuslichen Pflege.

Anbieter von Angeboten zur

Unterstützung im Alltag

Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Als Alltagsbegleiter fahren wir Sie zu Ärzten, Therapeuten und anderen Terminen, begleiten Sie bei Behördengängen, zu Veranstaltungen und beim Einkaufen sowie zu anderen privaten Terminen. Unsere Pflegebegleitung richtet sich hingegen in erster Linie an pflegende Angehörige und nicht an die zu pflegenden Personen selbst. Wir bieten pflegenden Personen Beratung und emotionale Unterstützung, ohne selbst Pflege- oder Betreuungsleistungen zu erbringen.

Anerkannte Beratungsstelle für

Beratungseinsätze nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und findet in regelmäßigen Abständen statt. Er bietet Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden. Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegegeldbeziehern per Gesetz verpflichtend nachzuweisen: Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 oder Beziehern von Sachleistungen kann die Beratung einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos durch uns in Anspruch genommen werden.

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erfolgreich durchgesetzte Pflegegradanträge & Widersprüche

Zufriedene Kunden

Jahre Berufserfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen

TOP-Sterne-Bewertungen

Unsere Google Bewertungen

5.0 Sterne auf Basis von 64 Google Rezensionen

Einen Pflegegrad beantragen

Erstmalig einen Pflegegrad beantragen

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, können Sie dies sowohl schriftlich als auch telefonisch bei der Pflegekasse tun. Der Antrag auf Einleitung der Pflegegradbegutachtung bedarf keiner besonderen Form.

Einen höheren Pflegegrad beantragen
Sollten sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder der allgemeine Zustand des Eingeschränkten verschlechtern, besteht die Möglichkeit einen höheren Pflegegrad zu beantragen. Seit 2017 gibt es dafür keine Pflegestufen mehr, sondern feiner abgestimmte Pflegegrade. Die Erhöhung unterliegt dabei vorab definierten Begründungen, wie den geistigen Zustand, die Selbstständigkeit des Versicherten und viele anderen Faktoren.
Widerspruch (Pflegegrad) einlegen

Wird Ihr Pflegegrad oder eine Aufstufung in einen höheren Pflegegrad durch die Pflegekasse abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen und unterliegt keiner besonderen Form. Im Anschluss müssen Sie Ihre Einwände schriftlich begründen und bei der Pflegekasse einreichen.

Zudem kann es passieren, dass Sie im Auftrag der Pflegekasse nachuntersucht werden, weil eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustands vermutet wird. In diesem Fall kann der Medizinische Dienst (MD) eine Rück- oder gar Ausstufung empfehlen. Auch hiergegen können Sie sich wehren.

Ein Pflegetagebuch führen

Das Pflegetagebuch kann als Instrument zur Ermittlung des Pflegegrades dienen. Es sollte spätestens eine Woche vor dem Begutachtungstermin von den pflegenden Angehörigen geführt werden. Anhand des Tagebuchs kann der Gutachter besser ermitteln, wie hoch der personelle Hilfebedarf des Versicherten ist.

Die Beantragung eines (höheren) Pflegegrades

Um einen (höheren) Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenkasse und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, dass Sie einen Pflegegrad rein theoretisch auch telefonisch beantragen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den schriftlichen Weg zu wählen.

Der Bescheid der Pflegekasse

Im Bescheid der Pflegekasse ist das Ergebnis der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) festgehalten. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Die Pflegeversicherung beginnt bereits wenige Tage nach Zustellung des Leistungsbescheids mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.

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