Leistungsübersicht & Preise
Pflegegradeinstufung & allgemeine Beratung (bundesweit möglich)
- Hilfestellung bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades (Erstantrag/ Höherstufung)
- Unabhängige Pflegebedarfsermittlung zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Hilfebedarfs sowie Berechnung Ihres gerechten Pflegegrades
- Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof
- Teilnahme an der Pflegebegutachtung durch einen unserer Pflegeexperten
- Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und Analyse des Pflegegutachtens
- Beratung über Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zu Entlastungsleistungen, zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Unterstützung bei der Antrags- und Abrechnungserstellung von Pflegeleistungen
- Hilfestellung beim Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstantrag/ Verschlechterung)
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung
Kosten
Jeder Neukunde erhält ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch am Telefon, das maximal 15 Minuten dauert. Wir erläutern Ihnen unsere Leistungen und prüfen, inwieweit wir Ihnen helfen können. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot von uns.
Für unsere Beratungsleistungen erhalten wir ein Festhonorar (60,- EUR/ angefangene halbe Stunde). Bei einer persönlichen Beratung vor Ort bei Ihnen zu Hause berechnen wir zusätzlich eine Anfahrtspauschale.
Bei der Durchsetzung eines (höheren) Pflegegrades erhalten wir einmalig eine Erfolgsvergütung. In den meisten Fällen kann diese durch das rückwirkend ab Antragstellung gezahlte Pflegegeld Ihrer Pflegekasse refinanziert werden.
Widerspruch Pflegegrad (bundesweit möglich)
- Überprüfung der ausreichenden pflegefachlichen Ansatzpunkte eines Widerspruchs durch einen Pflegegutachtencheck
- Pflegefachliche Unterstützung während des Widerspruchsverfahrens (nur bei ausreichend hohen Erfolgsaussichten)
- Erstellung einer pflegefachlichen Stellungnahme als Widerspruchsbegründung
- Vorbereitung auf eine Zweitbegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof
- Teilnahme an der Widerspruchsbegutachtung durch einen unserer Pflegeexperten
- Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und des Zweitgutachtens
Kosten
Der Pflegegutachtencheck kostet einmalig 75,- EUR.
Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot von uns mit einer genauen Kostenaufstellung.
Nur bei Stattgabe des Widerspruchs erhalten wir einmalig ein Erfolgshonorar für unsere tatsächlich entstandenen Aufwendungen.
Hausbesuche durch uns vor Ort bei Ihnen zu Hause werden zusätzlich pauschal berechnet.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (nur in Bayern)
Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig von einer anerkannten Stelle, wie der unseren, beraten lassen – das ist vom Gesetz vorgeschrieben:
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Bei Pflegegrad 2 bis 5: einmal pro Kalenderhalbjahr (seit 2026)
- (Bei Pflegegrad 1 freiwillig einmal pro Kalenderhalbjahr möglich)
- (Bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig einmal pro Quartal möglich)
✅ Ziel der Beratung:
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Sicherstellung einer guten Pflege zu Hause
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Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden
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Vermeidung von Pflegefehlern
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Informationen über Hilfsangebote und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Wichtig: Der Pflegebedürftige muss bei dem Beratungsgespräch anwesend sein!
Kosten
Die Beratung ist für Pflegebedürftige kostenlos.
Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige ist gesetzlich versichert, rechnen wir den Beratungseinsatz direkt mit der Pflegekasse ab: Je angefangene 5 Minuten sind
6,06 EUR maximal für 75 Minuten einschließlich Anfahrtszeit abrechenbar. (Stand: 01.01.2025)
Für eine Videoberatung gilt eine Beratungszeit von 30 Minuten als maximal abrechenbar.
Sollte der Pflegebedürftige privat versichert sein oder im entsprechenden Zeitraum bereits ein Beratungseinsatz durch einen anderen Anbieter abgerechnet worden sein, trägt er die entstehenden Kosten selbst.
Alltags- und Pflegebegleitung (nur in Nürnberg und Umgebung)
- Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenbesuchen
- Begleitung bei Einkäufen und Besorgungen
- Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
- Begleitung bei Spaziergängen und sonstigen außerhäuslichen Aktivitäten
- Psychosoziale Unterstützung, Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige
Wir bieten keine haushaltsnahen Dienstleistungen an!
Kosten
- Pro Stunde: 50,- EUR
Ab Pflegegrad 1 ist unsere Alltags- und Pflegebegleitung für Sie kostenlos, sofern Sie über ein ausreichendes Entlastungsbudget verfügen. Wir stellen Ihnen hierfür monatlich eine Rechnung aus. Diese können Sie zur Kostenerstattung an die Pflegekasse weiterleiten. Alternativ rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sofern Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.
Sonstige Leistungen
- Unterstützung bei Antragsstellungen (Verhinderungspflege, Schwerbehinderung uvm.)
- Unterstützung bei Abrechnungen mit der Pflegekasse (Verhinderungspflege)
- Sonstige persönliche Beratung (im Büro oder Hausbesuch)
- Sonstige Beratung (Telefonat/ E-Mail)
- Postweiterleitung an Ihre Adresse
- Anfahrtspauschale bei Hausbesuchen zur Beratung, Vorbereitung bzw. Teilnahme an der Pflegebegutachtung (je nach Entfernung)
Kosten
- ab 50,- EUR/ Antrag
- ab 70,- EUR
- 60,- EUR/ angefangene halbe Stunde
- 30,- EUR/ angefangene Viertelstunde
- 15,- EUR/ Versand
- bis 10 km = 40,- EUR
bis 20 km = 50,- EUR
bis 30 km = 60,- EUR
bis 40 km = 70,- EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen
Unsere AVB regeln die Bedingungen für alle Aufträge. Sie können sie hier einsehen. Mit Auftragserteilung oder Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, die AVB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
Ausfallvergütung
Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, behalten wir uns vor, gemäß § 615 BGB eine Ausfallvergütung in Höhe der Kosten in Rechnung zu stellen, die für die nicht in Anspruch genommene Leistung angefallen wäre. Unsere Preise sind jederzeit auf https://a-z-pflegeberatung.de/leistungen einsehbar. Mit der Terminvereinbarung erkennen Sie diese Regelung als Bestandteil unseres Dienstleistungsverhältnisses an.