Leistungsübersicht & Preise

Pflegegradeinstufung & allgemeine Beratung (bundesweit möglich)

  • Hilfestellung bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades (Erstantrag/ Höherstufung)
  • Unabhängige Pflegebedarfsermittlung zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Hilfebedarfs sowie Berechnung Ihres gerechten Pflegegrades
  • Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof
  • Teilnahme an der Pflegebegutachtung (nur auf Anfrage)
  • Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und Analyse des Pflegegutachtens
  • Beratung über Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zu Entlastungsleistungen, zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Antrags- und Abrechnungserstellung von Pflegeleistungen
  • Hilfestellung beim Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstantrag/ Verschlechterung)
  • Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung

Kosten

Jeder Neukunde erhält ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch am Telefon, das maximal 15 Minuten dauert. Wir erläutern Ihnen unsere Leistungen und prüfen, inwieweit wir Ihnen helfen können. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot von uns.

Für unsere Beratungsleistungen erhalten wir ein Festhonorar. Bei einer persönlichen Beratung vor Ort bei Ihnen zu Hause wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale berechnet.

Bei Durchsetzung eines (höheren) Pflegegrades erhalten wir eine Erfolgsvergütung, die in den meisten Fällen durch das rückwirkend ab Antragstellung gezahlte Pflegegeld Ihrer Pflegekasse refinanziert werden kann.

Widerspruch Pflegegrad (bundesweit möglich)

  • Pflegegutachtenanalyse zur Überprüfung der Chancen auf einen erfolgreich durchsetzbaren Widerspruch
  • Pflegefachliche Unterstützung während des Widerspruchsverfahrens oder einer Klage vor dem Sozialgericht (nur bei ausreichend hohen Erfolgsaussichten)
  • Erstellung einer Widerspruchsbegründung oder einer pflegefachlichen Stellungnahme
  • Vorbereitung auf eine Zweitbegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. des vom Sozialgericht bestellten Gutachters
  • Teilnahme an der Widerspruchsbegutachtung (nur auf Anfrage)
  • Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und Analyse des Pflegegutachtens

Kosten

Für die Analyse des Pflegegutachtens und unsere pflegefachliche Unterstützung beim Widerspruch erhalten wir ein Festhonorar.

Ein persönlicher Hausbesuch durch uns bei Ihnen zu Hause wird zusätzlich pauschal berechnet.

Bei Stattgabe des Widerspruchs bzw. erfolgreicher Klage erhalten wir ein Honorar für unsere tatsächlich entstandenen Aufwendungen. In den meisten Fällen erstattet die Pflegekasse diese Kosten gemäß § 63 SGB X (ohne Gewähr).

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (nur in Bayern)

Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig von einer anerkannten Stelle, wie der unseren, beraten lassen – das ist vom Gesetz vorgeschrieben:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Kalenderhalbjahr

  • Bei Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal

  • (Bei Pflegegrad 1 freiwillig einmal pro Kalenderhalbjahr möglich)

✅ Ziel der Beratung:

  • Sicherstellung einer guten Pflege zu Hause

  • Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen

  • Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden
  • Vermeidung von Pflegefehlern

  • Informationen über Hilfsangebote und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Kosten

Die Beratung ist für Pflegebedürftige kostenlos!

Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige ist gesetzlich versichert, rechnen wir den Beratungseinsatz direkt mit der Pflegekasse ab: Je angefangene 5 Minuten sind
6,06 EUR maximal für 75 Minuten einschließlich Anfahrtszeit abrechenbar. (Stand: 01.01.2025)

Für eine Videoberatung gilt eine Beratungszeit von 30 Minuten als maximal abrechenbar.

Sollte der Pflegebedürftige privat versichert sein oder im entsprechenden Zeitraum bereits ein Beratungseinsatz durch einen anderen Anbieter abgerechnet worden sein, trägt er die entstehenden Kosten selbst.

Alltags- und Pflegebegleitung (nur in Nürnberg und Umgebung)

  • Begleitung zu Behörden, Veranstaltungen oder privaten Terminen
  • Fahrten zu Ärzten, Therapeuten etc. (Personenbeförderungsschein vorhanden)
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Psychosoziale Unterstützung, Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige

 

Wir bieten keine haushaltsnahen Dienstleistungen an!

Kosten

  • Pro Stunde: 40,- EUR
  • Pro Anfahrt: 5,50 EUR
  • Pro Kilometer: 0,50 EUR

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben und über ein ausreichendes Entlastungsbudget verfügen, ist unsere Alltags- und Pflegebegleitung für Sie kostenlos. Wir stellen Ihnen hierfür monatlich eine Rechnung aus. Diese können Sie zur Kostenerstattung an die Pflegekasse weiterleiten. Alternativ rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sofern Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.

Sonstige Leistungen

  • Antragsstellungen (Schwerbehinderung, Verhinderungspflege uvm.)
  • Sonstige persönliche Beratung (im Büro oder Hausbesuch)
  • Sonstige Beratung (Telefonat/ E-Mail)
  • Fahrtkostenpauschale bei Hausbesuchen
  • Postweiterleitung an Ihre Adresse

Kosten

  • 100,- EUR/ Antrag
  • 120,- EUR/ Stunde
  • 30,- EUR/ 15 Minuten
  • 40,- bis 70,- EUR (je nach Entfernung)
  • 15,- EUR/ Versand
Ausfallvergütung

Bitte beachten Sie, dass wir gemäß § 615 BGB für einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) eine Ausfallvergütung verlangen. Die Kosten entsprechen der Höhe der Leistung, die erbracht worden wäre.