Das Landespflegegeld nach BayLPflGG steht allen Pflegebedürftigen zu, welche mindestens dem Pflegegrad 2 oder höher zugeordnet sind und Ihren festen Wohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld des Freistaats beträgt pauschal 500 € pro Jahr.

Wie bekommt man das Landespflegegeld?

Um das Landespflegegeld zu beanspruchen, müssen Sie dieses bei der bayerischen Stelle für Landespflegegeld beantragen. Hierfür schicken Sie das offizielle Antragsformular an die folgende Adresse:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg

Das Formular können Sie unter folgendem Link downloaden http://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld oder auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

Bitte legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie über den Bescheid der Pflegekasse bei, aus dem die Höhe des Pflegegrades des Versicherten hervorgeht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das bayerische Landespflegegeld steht allen Pflegebedürftigen zu, die ihren festen Wohnsitz in Bayern haben und mindestens nach Pflegegrad 2 eingestuft wurden.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Die Höhe des jährlichen Landespflegegeldes beträgt nach BayLPflGG 500 € pro Jahr (Stand: 1. Januar 2026). Pflegegeldjahr ist der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden und steht somit zur freien Verfügung für die Pflegebedürftigen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Landespflegegeld in Bayern haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular.