Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
§ 1 Geltung und Zustandekommen des Vertrags
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Leistungen der A-Z-Pflegeberatung – Norman & Sebastian Langer GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber“), auch für zukünftige Aufträge, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
Mit der einmaligen schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift bei Erstbeauftragung erkennt der Auftraggeber diese AVB als dauerhaft verbindlich an.
Der Vertrag über einzelne Leistungen kommt zustande, sobald der Auftraggeber diese beauftragt oder in Anspruch nimmt – unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich, digital oder durch schlüssiges Handeln erfolgt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Änderungen der AVB werden dem Auftraggeber vor ihrer Geltung bekannt gegeben. Widerspricht der Auftraggeber diesen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gelten die geänderten AVB als vereinbart. Die Beauftragung eines Folgeauftrags gilt als konkludente Zustimmung zu den jeweils gültigen AVB und Preisen.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung und weiterer Sozialleistungsträger nach Maßgabe der Leistungsübersicht. Diese ist jederzeit unter
https://a-z-pflegeberatung.de/leistungen/ einsehbar.
Ein bestimmter Erfolg – insbesondere die Anerkennung oder Erhöhung eines Pflegegrades – wird nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über relevante Verfahrensstände, Begutachtungen, Fristen und sämtliche Bescheide der Pflegekasse oder eines anderen Kostenträgers unmittelbar, spätestens innerhalb einer Woche, mitzuteilen. Kommt er dieser Mitteilungspflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung von bis zu 150 € in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung den tatsächlich erreichten Pflegegrad nicht mitteilen und den Bescheid zurückhalten, wird unwiderlegbar vermutet, dass der höchstmögliche Pflegegrad (Pflegegrad 5) bewilligt wurde. In diesem Fall beträgt das Erfolgshonorar 1.000 €. Eine Reduzierung des Honorars ist erst möglich, wenn der Auftraggeber den Bescheid innerhalb der genannten Frist vorlegt.
Der Auftragnehmer hat auch bei einem Pflegeheimeinzug oder Wechsel zur Sachleistung oder Kombinationsleistung gemäß SGB XI Anspruch auf die volle Vergütung. Auch bei Tod des Auftraggebers während des laufenden Verfahrens bleibt die Vergütungspflicht bestehen. In diesem Fall übernehmen die Erben die Begleichung der Forderung.
Kommt es durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers (z. B. Nicht-Mitteilung von Terminen, Verzicht auf die Vorbereitung einer Begutachtung oder eigenmächtige Vereinbarung eines Begutachtungstermins) dazu, dass der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann, gilt der Auftrag als vollständig durchgeführt. Das vereinbarte Honorar einschließlich eines etwaigen Erfolgshonorars wird in diesem Fall in voller Höhe fällig.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und ist in der inhaltlichen Ausführung unabhängig von Weisungen des Auftraggebers oder Dritter.
Die Leistungen werden grundsätzlich persönlich erbracht; der Auftragnehmer kann sich jedoch geeigneter Dritter bedienen.
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, bei relevanten Dritten (z. B. Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Versicherungen) Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen. Eine Verpflichtung zur Einholung dieser Daten besteht jedoch nicht.
§ 5 Vergütung
Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Leistungs- und Vergütungsübersicht. Diese sind jederzeit unter https://a-z-pflegeberatung.de/leistungen/ einsehbar.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der jeweils vereinbarten Preise und ggf. vereinbarter Erfolgshonorare. Maßgeblich für die Fälligkeit eines Erfolgshonorars ist der Zugang des Bescheids der Pflegekasse oder eines anderen Kostenträgers beim Auftraggeber.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung per Post oder E-Mail. Die Zahlung hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer die Erhebung von Mahngebühren, Leistungsverweigerung und sofortige Fälligkeit aller offenen Forderungen vor.
§ 6 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei einseitiger Beendigung durch den Auftraggeber oder Pflichtverstößen gelten die Stundenhonorare gemäß Leistungsübersicht. Erfolgshonorare bleiben bestehen.
§ 7 Ausfallregelung
Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, behalten wir uns vor, gemäß § 615 BGB eine Ausfallvergütung in Höhe der Kosten in Rechnung zu stellen, die für die nicht in Anspruch genommene Leistung angefallen wäre. Unsere Preise sind jederzeit auf https://a-z-pflegeberatung.de/leistungen/ einsehbar. Mit der Vereinbarung eines Termins erkennt der Auftraggeber diese Regelung als Bestandteil des Vertrags an.
§ 8 Datenschutz & Schweigepflicht
Unsere Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO ist jederzeit abrufbar unter:
https://a-z-pflegeberatung.de/leistungen/
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wir personenbezogene Daten unserer Klienten ausschließlich zur Durchführung des Beratungsvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Ihre Rechte nach DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf erteilter Einwilligungen) bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Auftraggeber verlangt ausdrücklich und stimmt gleichzeitig zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Der Auftraggeber schuldet im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen gültig.