A-Z Pflegeberatung

Ihre Pflegeberatungsstelle
in Neumarkt & Umgebung

​Ihr Ansprechpartner für Pflegeberatung in Neumarkt und Umgebung

Wann gelte ich als „pflegebedürftig“ und welche Leistungen kann ich aus der gesetzlichen Pflegekasse in Anspruch nehmen? Wie beantrage ich überhaupt einen Pflegegrad? Und was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)?

Stellen auch Sie sich diese Fragen? Dann wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.

Als Pflegeberatungsstelle in Neumarkt und Umgebung verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wir beraten und unterstützen Pflegebedürftige und pflegende bzw. sorgende Angehörige individuell, mit Herz und Sachverstand.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

Ihr Team von „A-Z Pflegeberatung“ in Neumarkt und Umgebung

Norman Langer

Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegesachverständiger, Pflegeberater, Geschäftsführer

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Pflege- und Gesundheitswesen: Ich unterstütze ich Sie zuverlässig bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleite Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Einstufung. Als ehemaliger Pflegegutachter beim MD Bayern kenne ich die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad genau. Dank meines Fachwissens haben Sie die besten Erfolgschancen. Ich berate Sie außerdem unabhängig und persönlich zu allen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.


Sebastian Langer

Office Manager, Geschäftsführer

Als Office Manager bin ich Ihr erster Ansprechpartner und sorge dafür, dass der Büroalltag bei uns reibungslos läuft. Ich nehme Ihre Anrufe entgegen und stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Zudem leite ich die Organisation und Koordination sämtlicher administrativer und organisatorischer Abläufe.


Sandra Oberlander

Krankenschwester, Pflegeberaterin

Seit September 2023 bin ich Teil des Teams und berate mit großer Leidenschaft pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI. Durch eigene Erfahrung kenne ich die Herausforderungen der Pflege sehr gut und weiß, wie wichtig verständnisvolle und kompetente Beratung ist. Ich bin gerne mit Herz und Fachwissen für Sie da.


​Unser Angebot für den Standort Neumarkt und Umgebung

Ihre unabhängigen Experten für

Widersprüche in Neumarkt

Ihr Pflegeantrag wurde abgelehnt bzw. ein höherer Pflegegrad wurde Ihnen nicht zugesprochen? Wir analysieren die Erfolgsaussichten auf einen Widerspruch und unterstützen Sie beim Durchsetzen Ihres gerechten Pflegegrades!

Ihre unabhängigen Experten für

Pflegeberatung in Neumarkt

Um die bestmöglichen Bedingungen in Ihrer persönlichen Pflegesituation zu schaffen, beraten wir Sie wie auch ihre pflegenden Angehörigen professionell und individuell.

Ihre unabhängigen Experten für

Pflegegradeinstufungen in Neumarkt

Als sachverständiger Pflegegutachter in Neumarkt hilft Ihnen Herr Norman Langer bei der Beantragung und Durchsetzung Ihres Pflegegrades. Er bereitet Sie bestmöglich auf den Begutachtungstermin des MD (Medizinischer Dienst) vor.

Wir helfen Ihnen beim Beantragen und Durchsetzen Ihres gerechten Pflegegrades.

Anbieter von Angeboten zur

Unterstützung im Alltag in Neumarkt

Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Als Alltagsbegleiter fahren wir Sie zu Ärzten, Therapeuten und anderen Terminen, begleiten Sie bei Behördengängen, zu Veranstaltungen und beim Einkaufen sowie zu anderen privaten Terminen. Unsere Pflegebegleitung richtet sich hingegen in erster Linie an pflegende Angehörige und nicht an die zu pflegenden Personen selbst. Wir bieten pflegenden Personen Beratung und emotionale Unterstützung, ohne selbst Pflege- oder Betreuungsleistungen zu erbringen.

Anerkannte Beratungsstelle für

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Neumarkt

Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und findet in regelmäßigen Abständen statt. Er bietet Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden. Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegegeldbeziehern per Gesetz verpflichtend nachzuweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 oder Beziehern von Sachleistungen kann die Beratung einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos durch uns in Anspruch genommen werden.

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