Viele kennen die Möglichkeit der Verhinderungspflege nicht, dabei ist es sehr einfach, diese Leistung der Pflegekasse zu nutzen. Damit können Sie sich als Pflegeperson vertreten lassen – auch durch Privatpersonen wie Familie, Freunde oder Nachbarn – und die Kosten erstattet bekommen.

Wozu dient die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, eine Ersatzperson mit der Pflege, Betreuung oder Unterstützung der pflegebedürftigen Person zu beauftragen, wenn Sie selbst „verhindert“ sind. Eine solche Verhinderung kann zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder auch ein anderer Termin (z. B. Überstunden bei der Arbeit oder Behördenangelegenheiten) sein.

Voraussetzungen:

Sie können die Verhinderungspflege nutzen, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
Die rechtliche Grundlage bildet § 39 SGB XI.
Die Leistungen der Verhinderungspflege sind unabhängig vom Pflegegeld, von den Pflegesachleistungen sowie vom Entlastungsbetrag.

Wichtig – Neues seit Juli 2025:

Die bisher getrennten Budgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege wurden zum „gemeinsamen Entlastungsbudget“ zusammengefasst. Ihnen stehen jetzt pro Jahr bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieses Gesamtbudget darf sowohl für die Verhinderungspflege als auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Planung der Ersatzpflege.

Das Wichtigste im Überblick:

✅ Das Entlastungsbudget ist unabhängig vom Pflegegeld.
✅ Sie können jede Ersatzperson mit der Pflege oder Betreuung beauftragen – auch Privatpersonen (Familie, Freunde, Nachbarn).
✅ Angehörige bis zum 2. Grad (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) können nicht voll abgerechnet werden, sondern erhalten maximal das 2-fache des Pflegegeldes zzgl. die Fahrt- und Verdienstausfallkosten.
✅ Der Grund der Verhinderung muss der Pflegekasse nicht angegeben werden.
✅ Die Verhinderungspflege kann tageweise (mehr als 8 Stunden pro Tag) oder stundenweise (weniger als 8 Stunden pro Tag) beansprucht werden.
✅ Die Erstattung aus dem Entlastungsbudget beträgt insgesamt bis zu 3.539 € pro Jahr.
✅ Die Ersatzpflege ist ortsunabhängig – sie kann auch während eines Urlaubs oder auswärts stattfinden.
✅ Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend abgerechnet werden (Nachweise erforderlich).
✅ In manchen Fällen ist die Leistung steuerfrei. Bitte fragen Sie dazu Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. 

Was wird bezahlt?

Sie können den Stundensatz für die Verhinderungspflege selbst festlegen. Dies gilt sowohl für Angehörige als auch für Nachbarn oder andere Personen, die die Pflege, Betreuung oder Haushaltsführung vertreten. Die Vergütung kann beispielsweise 8 € pro Stunde betragen, aber auch bis zu 20 € pro Stunde oder mehr – je nachdem, was Sie für angemessen halten.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 3.539 € pro Kalenderjahr übernommen.

WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen (lt. Rechtsberatungsgesetz) ausschließlich Rechtsanwälte oder andere gesetzlich ausdrücklich befugte Personen und Institutionen erteilen. Werden in diesem Beitrag rechtliche Themen berührt, so handelt es sich dabei in keinem Fall um Rechtsauskünfte. Alle Aussagen wurden von uns recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Eine Haftung wird hierfür nicht übernommen.