Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel nach § 42 SGB XI sind Geräte und andere Sachen, die zur Pflege der Betroffenen benötigt werden, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder eine gewisse Selbstständigkeit für die Versicherten ermöglichen. Diese werden für Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 kostenlos zur Verfügung gestellt. Verbrauchshilfsmittel bezuschussen die Pflegekassen mit bis zu 42 € im Monat. Dies sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen.
Wie bekommt man die Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich reicht ein formloser Antrag bei den Pflegekassen aus, um die Pflegehilfsmittel zu beantragen. Besonders bei Hilfsmitteln des täglichen Gebrauchs übernehmen auch immer mehr Lieferanten die Antragsstellung. Doch hat jede Pflegekasse auch bestimmte Artikel die schneller und einfacher bezuschusst werden als andere, die nicht konkret empfohlen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es gibt zwei Seiten bei den Pflegehilfsmitteln zu beachten. Auf der einen Seite muss ein Pflegegrad von mindestens Grad 1 vorliegen und die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden. Auf der anderen Seite muss das Hilfsmittel selbst bestimmten Kriterien entsprechen. Zum einen gibt es Pflegehilfsmittel, die im Allgemeinen für ein selbstständiges Leben der Pflegebedürftigen unabdingbar sind wie z.B. Gehhilfen, Rollstühle oder Spezialbetten. Zum anderen gibt es bestimmte Verbrauchsmaterialien, die ebenso für den Alltag des Betroffenen obligatorisch sind wie Handschuhe für die Pflegenden, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Ähnliches.
In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezuschusst?
Auch hier werden die beiden Hilfsmittelgruppen getrennt betrachtet. Die technischen Pflegehilfsmittel wie Betten, Rollstühle etc. werden von der Pflegekasse übernommen, volljährige Pflegebedürftige tragen jedoch einen Eigenanteil von 10% – maximal jedoch 25€ pro Gerät bzw. Hilfsmittel. Bei den Verbrauchsartikeln übernimmt die Pflegekasse pauschal bis zu 42 € im Monat.
Um Kosten zu sparen, sind besonders die großen technischen Gerätschaften wie Spezialbetten, oft Leihhaben von der Pflegekasse. Ist dies der Fall, müssen die 10% Eigenanteil natürlich nicht entrichtet werden. Nach der Pflege werden diese Hilfsmittel dann wieder an die Träger oder z.B. an das jeweilige Sanitätshaus zurückgegeben.
Sollten Sie Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder lassen sich persönlich vor Ort beraten.